In vielen Fällen wird ein Familienangehöriger oder ein langjähriger Mitarbeiter des Mandanten als Nachfolger in Betracht kommen. In diesem Fällen ist die Gestaltung des Nachfolgekonzepts oft problemlos, da aufgrund des persönlichen Vertrauensverhältnisses Gestaltungen möglich sind, die unter fremden Dritten nicht gewählt würden.

Wenn Familienangehörige oder bisherige Mitarbeiter nicht als Nachfolger in Betracht kommen, muss extern nach einem Nachfolger gesucht werden.

Checkliste: Auswahl des Nachfolgers

Welcher Personenkreis kommt als Nachfolger in Betracht?

  • Familienangehörige
  • Leitende Mitarbeiter
  • Bisherige Mitbewerber, die Interesse am Zukauf des Unternehmens haben könnten, um den Kundenstamm zu erweitern
  • Anbieter von Komplementärprodukten, die Interesse an einer Erweiterung ihrer Produktpalette haben könnten

Welche externen Quellen können zur Suche nach einem Nachfolger genutzt werden?

  • Inserate im Annoncenteil von Branchen- und Fachzeitschriften
  • Unternehmensvermittler (Makler)
  • Berufsorganisationen (Anzeigen in Kammer- und Verbandsmitteilungen)
  • Informelle Kontakte zu Berufskollegen, befreundeten Unternehmern, Kammerpräsidenten, Verbandsgeschäftsführern
  • Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen (Kontaktaufnahme zu jungen Berufskollegen)
  • Unternehmensbörsen (bei Berufsverbänden oder im Internet, z. B. www.nexxt-change.org oder www.dub.de)
  • Soziale (Branchen-)Netzwerke im Internet
  • Personalberater

Welche Anforderungen muss der Nachfolger erfüllen ("Anforderungsprofil")?

  • Alter
  • Geschlecht
  • Ausbildung
  • Fachkenntnisse
  • Betriebswirtschaftliche Kenntnisse
  • Branchenerfahrung
  • Führungserfahrung
  • Persönliche Merkmale und Charaktereigenschaften
  • Finanzielle Voraussetzungen (Finanzierung des Kaufpreises)

Bei erfolgloser Suche nach einem Nachfolger kann die Fortführung des Unternehmens vorübergehend oder dauerhaft durch einen angestellten Geschäftsführer erfolgen.

 
Hinweis

Risiko Ehescheidung

Unter Umständen sollte anlässlich der Übernahme des Unternehmens auch für den Fall einer Ehescheidung vorgesorgt werden. So könnte z. B. der Abschluss eines Ehevertrags durch den Nachfolger sinnvoll sein.

Beispiel Anforderungsprofil

 
Fachliche Qualifikation
  • Betriebswirtschaftliche Kenntnisse
  • Berufsexamina
  • Mehrjährige Berufserfahrung
Persönliche Qualifikation
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit/Kontaktfähigkeit
  • Akquisitionstalent
  • Teamfähigkeit/Kooperationsfähigkeit
  • Fähigkeit, Mitarbeiter zu führen
  • Bereitschaft zur permanenten Weiterbildung
Sonstiges

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