Die Erarbeitung eines Nachfolgekonzepts erfordert in den meisten Fällen zunächst eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der betrieblichen und persönlichen Verhältnisse des Mandanten. Die Daten der Bestandsaufnahme bilden die Grundlage für die Erarbeitung eines individuellen Nachfolgekonzepts.

Checkliste: Betriebliche Verhältnisse

Rechtliche Verhältnisse:

  • Rechtsform
  • Beteiligungsverhältnisse
  • Gesellschaftsvertrag
  • Nachfolgeregelungen im Gesellschaftsvertrag

Wirtschaftliche Verhältnisse:

  • Welchen Umfang hat das Betriebsvermögen (Aktiva und Schulden)?
  • Wie ist die wirtschaftliche Situation des Unternehmens?
  • Ist das Unternehmen auf Grund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation für eine Übergabe geeignet (Umsätze, Gewinne, Branchenaussichten)?

Organisatorische Verhältnisse:

  • Ist das Unternehmen aufgrund seiner derzeitigen Führung und Organisation für eine Übergabe geeignet? Läuft das Tagesgeschäft auch ohne die tägliche Anwesenheit des derzeitigen Inhabers oder ist das Unternehmen sehr personen-/inhaberbezogen?
  • Gibt es bereits Notfall-/Vertretungsregelungen für einen unerwarteten Ausfall des Inhabers (durch Unfall, Krankheit)?

Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Banken:

  • Wie werden Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner und Banken voraussichtlich auf einen Inhaberwechsel reagieren? Ist mit Akzeptanzproblemen zu rechnen?
  • Welcher Personenkreis ist in die Nachfolgeplanung einzubeziehen bzw. zu informieren?

Checkliste: Persönliche Verhältnisse

  • Familienverhältnisse (Ehe-/Lebenspartner, Kinder, Enkel, Geschwister)
  • Welches Privatvermögen ist vorhanden (Grundbesitz, Kapitalvermögen, Lebens-/Rentenversicherungen, Verbindlichkeiten)?
  • Wie sind die güterrechtlichen Verhältnisse geregelt (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)? Ist ein Ehevertrag vorhanden?
  • Ist ein Testament oder Erbvertrag vorhanden?
  • Sind alle Verträge aufeinander abgestimmt und auf dem neuesten Stand? Entsprechen sie den aktuellen Verhältnissen?
  • Gibt es evtl. widersprüchliche Regelungen hinsichtlich der Unternehmensnachfolge im Gesellschaftsvertrag und im Testament? Im Zweifel hätte die gesellschaftsrechtliche Regelung (= zweiseitige Willenserklärung) Vorrang vor der testamentarischen Regelung (= einseitige Willenserklärung).
  • Sind Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen?
  • Ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll?
  • Welche Personen sind bei der Nachfolgeplanung zu berücksichtigen?
  • Sind familiäre Auseinandersetzungen zu erwarten? Besteht die Möglichkeit, dass sich einzelne Personen benachteiligt fühlen?
  • Sind Abfindungszahlungen, Gleichstellungsgelder oder Ausgleichszahlungen an Familienmitglieder oder Versorgungsleistungen an den Vermögensübergeber zu berücksichtigen bzw. zu vereinbaren, um eine gerechte Vermögensverteilung zu erreichen? Werden die Zahlungsverpflichteten in der Lage sein, diese Zahlungen zu leisten oder werden sie finanziell überfordert?
  • Sollen Nutzungsrechte bestellt oder vorbehalten werden (Nießbrauch/Wohnrecht)?
  • Sollen Rückübertragungsansprüche vereinbart werden? Wenn ja: Unter welchen Voraussetzungen?
  • Ist die persönliche Altersversorgung des Übergebers bereits gesichert oder ist der Kaufpreis für das zu übertragende Unternehmen Bestandteil der persönlichen Altersversorgung? Wie wichtig ist es, dass ein bestimmter Mindestpreis erzielt wird?

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