BMF, 2.6.2014, IV D 3 - S 7420/07/10023

Bezug: BMF-Schreiben vom 17.6.2011, IV D 3 -S 7420/07/10023

2 Anlagen

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Die mit BMF-Schreiben vom 17.6.2011 eingeführten Vordruckmuster

  • USt 7 A – Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung
  • USt 7 B – Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung

wurden redaktionell überarbeitet und sind spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden.

(2) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.

Folgende Abweichungen sind zulässig: Die Vordrucke können bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.

Von dem Vordruck kann abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.

Die Übernahme des Abschnittes II des Vordruckmusters USt 7 B – Prüfungsfeststellungen ist den Ländern freigestellt.

(3) Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Anlagen

(hier nicht enthalten)

 

Normenkette

UStG § 18;

AO 1977 § 193

 

Fundstellen

BStBl I, 2014, 865

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge