BMF, 20.9.2006, IV A 6 - S 7532 - 38/06

Bezug: BMF Schreiben vom 28.6.2006, IV A 6 – S 7532 – 21/06
  Schreiben des FinMin Schleswig-Holstein vom 12.7.2006, VI 329 – S 7532 – 013

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Zur Überwachung der Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15a UStG ist ab sofort das beiliegende Vordruckmuster USt 1 UE – Überwachungsblatt zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15a UStG – zu verwenden.

(2) Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster berücksichtigen insbesondere die Änderung des § 15a UStG durch Artikel 5 Nr. 12 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 9.12.2004 (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) und sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen. Spalte 6 der Überwachungstabelle und die Rückseite des Vordrucks können von den Ländern entsprechend den jeweiligen Erfordernissen gestaltet werden.

(4) Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 7.10.2002 (IV D 1 – S 7532 – 40/02).

 

Anlage

(hier nicht enthalten)

 

Normenkette

UStG § 15a

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge