BMF, 17.1.2014, IV C 6 - S 2171 - b/09/10002
Anbei übersende ich Ihnen den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Kenntnis. Soweit Sie zu diesem Entwurf Stellung nehmen möchten, erbitte ich Ihre Stellungnahme bis zum
28.2.2014. |
Hintergrund für die Überarbeitung der bisherigen Verwaltungsauffassung (maßgeblich des BMF-Schreibens vom 25.2.2000, BStBl 2000 I S. 372) ist vor allem die aktuelle Rechtsprechung des BFH vom 21.9.2011 (I R 89/10; I R 7/11) zur Teilwertabschreibung bei börsennotierten Aktien im Anlagevermögen und bei Investmentanteilen. Außerdem wurde die Gelegenheit der Überarbeitung genutzt, um die einzelnen bestehenden BMF-Schreiben zum Themenkomplex Teilwertabschreibung zusammenzufassen.
Anlage 1
Normenkette
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