Diese ›Global Formulary Apportionment Method‹ wird hin und wieder diskutiert und sieht vor, das Konzernergebnis anhand von Verteilungsschlüsseln wie z. B. Umsätze, Lohnsummen, Kosten etc. auf alle weltweiten Konzerngesellschaften zu verteilen. Da diese starre formelhafte Allokation weder geschäftsvorfallbezogen ist noch die F&R-Profile der Konzerngesellschaften berücksichtigt, würde sie nicht zu einer wertschöpfungsadäquaten Allokation des Konzernergebnisses führen und wird daher zutreffend als nicht fremdvergleichskonform von der OECD[375] und von Deutschland[376] abgelehnt. Auch in den jüngsten BEPS-Veröffentlichungen[377] verfolgt die OECD den ›global formulary apportionment‹ Ansatz – für nicht digitale Geschäftsmodelle – nicht.[378] Die OECD hat den vor Beginn der Initiative angegriffenen Fremdvergleichsgrundsatz jüngst bestätigt und damit alternativen Ansätzen wie der globalen Gewinnaufteilung vorerst einen Riegel vorgeschoben. Damit scheint eine Aufteilung von steuerlichem Einkommen zwischen Staaten unter Anwendung von Allokationsschlüsseln wie z. B. Umsatz oder Mitarbeiterzahl zumindest bei den OECD-Mitgliedsstaaten zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin keinen Anklang zu finden. Zudem müsste eine derartige Methode voraussetzen, dass alle beteiligten Staaten den Gewinn der verbundenen Unternehmen nach denselben steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften ermitteln. In Anbetracht des immer härteren Steuerwettbewerbs zwischen den Regierungen scheint das Ziel einer einheitlichen Gewinnermittlung, selbst nur auf EU-Ebene, in absehbarer Zeit schwer erreichbar zu sein, auch wenn die aktuellen Vorschläge des sogenannten Inclusive Frameworks zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen im Rahmen der Digitalisierung eine formelbasierte Gewinnverteilung vorsehen![379]

Es ist jedoch zu befürchten, dass insbesondere Schwellenländer bzw. Länder, in die globale Großkonzerne ihre Dienstleistungen/Shared Services aufgrund von niedrigeren lokalen Lohnniveaus auslagern, zukünftig versuchen werden, diesen Ansatz zu verfolgen, insbesondere im Hinblick auf einen Allokationsschlüssel ›Anzahl Mitarbeiter‹.

Auch die BEPS-Initiative, die u. a. im Rahmen des Aktionspunktes 13 die ›Verbesserung der Transparenz im Hinblick auf aggressive Steuerplanungen‹ eingefordert hat, könnte weitere Begehrlichkeiten im Hinblick auf eine weltweite Gewinnverteilung wecken. Es ist mittlerweile allen Beteiligten klar, dass vor allem das seit dem Geschäftsjahr 2016 für Konzerne mit mehr als 750 Millionen EUR konsolidiertem Umsatz zu erstellende Country-by-Country-Reporting (CbCR) einen hohen Zusatzaufwand bzgl. der Datensammlung darstellt und dass die Interpretationsfähigkeit der CbC-Daten der meisten Konzerne äußerst gering ist, wenngleich die enthaltenen Daten starke Begehrlichkeiten insbesondere bei den Finanzverwaltungen der Schwellenländer hinsichtlich einer Erhöhung von deren Besteuerungssubstrat wecken. Dass die OECD[380] bereits vorsorglich darauf hingewiesen hat, dass die CbC-Daten nicht für globale formelhafte Gewinnaufteilungen verwendet werden sollen, beweist, dass einige Länder bereits bei der Einführung des CbCR genau darüber nachgedacht haben. Für weitere Details und eine Liste der Informationen und Daten, die dokumentiert werden sollen, wird auf Teil B, Kapitel 12.2.3 verwiesen.

[375] Vgl. OECD-VP-RL, 2017, Tz. 1.15ff.
[376] Vgl. VGV, 2005, Tz. 3.4.10.3 d.
[377] Vgl. OECD (2015) Aktionspunkt 8–10, Kapitel I, Tz. 1.33 sowie Aktionspunkt 13, Tz. 25.
[378] Im Zusammenhang mit dem BEPS-2.0-Projekt schlägt die OECD nun jedoch für digitale Geschäftsmodelle eine formelbasierte (Teil-)Gewinnverteilung anhand marktseitiger Allokationsschlüssel vor. Dies wäre ein absolutes Novum und der Anfang einer neuen Weltsteuerordnung. Für weitere Details siehe Kapitel 5.1.6.
[379] In diesem Zusammenhang bleibt mit Spannung abzuwarten, ob das vorgestellte theoretische Modell tatsächlich von sämtlichen OECD/G20-Staaten mitgetragen und somit weitreichend umgesetzt wird. Eine Teilumsetzung, wenn bspw. die USA sich nicht zu einer Umsetzung in nationales Recht entschließen (wie es sich momentan andeutet), scheint hingegen völlig unpraktikabel und somit unwahrscheinlich.
[380] Vgl. OECD VP-RL 2017, Tz. 5.25.

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