Dr. Matthias Gehm[*]

Das BMF hat mit Schreiben v. 25.11.2020 das BMF-Schreiben v. 24.10.2014 zum Reisekostenrecht von Arbeitnehmern ersetzt (BMF v. 25.11.2020 – IV C 5 - S 2353/19/10011 :006 – DOK 2020/1229128, EStB 2020, 478 [Günther] = BStBl. I 2020, 1228). Ausgangspunkt der Aktualisierung waren insbesondere mehrere Entscheidungen des BFH zur Frage, wo die erste Tätigkeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 4 EStG gemäß der ab dem VZ 2014 geltenden Rechtslage liegt. Der folgende Beitrag stellt die wesentlichen Punkte der Aktualisierung der Verwaltungsmeinung näher dar.

[*] Der Autor ist Lehrbeauftragter für Steuer- und Steuerstrafrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Er kann auf eine langjährige Tätigkeit als Jurist in der Finanzverwaltung zurückblicken. Der Beitrag gibt seine private Rechtsauffassung wieder.

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