Im Wesentlichen hat das BMF seine Verwaltungsmeinung der aktuellen BFH-Rechtsprechung angepasst bzw. diese integriert. Dies gilt in besonderem Maße für die Frage, wann eine erste Tätigkeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 4 EStG vorliegt.

Angesichts der praktischen Bedeutung dieses Themenbereichs muss sich der steuerliche Berater mit der Neufassung des BMF-Schreibens zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern befassen. Das neue Schreiben ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden und ersetzt damit dasjenige v. 24.10.2014[47].

 

Service: BMF v. 25.11.2020 – IV C 5 - S 2353/19/10011 :006 – DOK 2020/1229128, EStB 2020, 478 (Günther); Günther, Entwicklung der Rechtsprechung zum neuen Reisekostenrecht, EStB 2019, 385 abrufbar unter steuerberater-center.de

[47] BMF v. 25.11.2020 – IV C 5 - S 2353/19/10011 :006 – DOK 2020/1229128, EStB 2020, 478 (Günther) = BStBl. I 2020, 1228 Rz. 136.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge