Leistung des Steuerberaters Gebührenart Gebührenrahmen Gegenstandswert
1. (erstmaliges) Einrichten ­einer Buchführung Zeitgebühr 30 EUR bis 75 EUR je angefangene halbe Stunde  
2. Erledigung der gesamten Buchführung oder Führen steuerlicher Aufzeichnungen einschließlich Kontieren der Belege und Anfertigen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen Wertgebühr (Monatsgebühr) nach Tabelle C 2/10 bis 12/10 Jahresumsatz oder Summe des Aufwands (der jeweils höhere Betrag)
3. erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten Betragsrahmengebühr 5 EUR bis 18 EUR je Arbeitnehmer  
4. Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung Betragsrahmengebühr 5 EUR bis 28 EUR je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum (in der Regel monatlich). In besonders schwierigen Fällen, z. B. beim Baulohn, können auch höhere Gebühren vereinbart werden.  
5. Erstellung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Wertgebühr nach Tabelle B 10/10 bis 40/10 das Mittel zwischen der berichtigten Bilanzsumme und der betrieblichen Jahresleistung
6. Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung Wertgebühr nach Tabelle A 1/20 bis 12/20 Summe der Einnahmen oder Summe der Werbungskosten (der jeweils höhere Betrag), mindestens 8.000 EUR
7. Anfertigung der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 6/10 Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 EUR
8. Anfertigung der Körperschaftsteuererklärung Wertgebühr nach Tabelle A 2/10 bis 8/10 Einkommen vor Berücksichtigung eines Verlustabzugs, mindestens 16.000 EUR
9. Anfertigung der Gewerbesteuererklärung nach dem Gewerbeertrag Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 6/10 Gewerbeertrag vor Berücksichtigung des Freibetrags und eines Gewerbeverlusts, mindestens 8.000 EUR
10. Anfertigung der Kapitalertragsteueranmeldung sowie jede weitere Erklärung im Zusammenhang mit Kapitalerträgen Wertgebühr nach Tabelle A 1/20 bis 6/20 Summe der kapitalertragsteuerpflichtigen Kapitalerträge, mindestens 4.000 EUR
11. Anfertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie hierzu ergänzender Anträge und Meldungen Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 6/10 10 % des Gesamtbetrags der für Lieferungen oder sonstige Leistungen erhaltenen Entgelte zzgl. des Eigenverbrauchs, mindestens 650 EUR
12. Umsatzsteuerjahreserklärung Wertgebühr nach Tabelle A 1/10 bis 8/10 wie 11., Mindestgegenstandswert hier jedoch 8.000 EUR
13. Erklärung zur Feststellung oder Festsetzung für Zwecke der Grundsteuer Wertgebühr nach Tabelle A 1/20 bis 9/20 Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag dividiert durch die Grundsteuermesszahl nach dem GrStG, mindestens 25.000 EUR

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