BMF, 15.7.2010, IV C 3 - S 2411/07/10013 :002

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Frage der Steuerbarkeit und des Steuerabzugs bei Transferzahlungen im internationalen Profisport Folgendes:

Das BMF-Schreiben vom 7.1.2010, IV C 3 – S 2411/07/10013 (BStBl 2010 I S. 44) – Nichtanwendungserlass – wird aufgehoben. Die Grundsätze der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 27.5.2009, I R 86/07 (BStBl 2010 II S. 120) sind allgemein und über den entschiedenen Einzelfall hinaus in allen offenen Fällen anzuwenden. Die gilt auch in Fällen des sog. endgültigen Spielertransfers.

 

Normenkette

EStG § 49 Abs, 1 Nr. 6

EStG § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3

 

Fundstellen

BStBl I, 2010, 617

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