Rz. 91

[Autor/Stand] § 97 Abs. 2 BewG erfasst als Betriebsvermögen auch alle Wirtschaftsgüter, die den sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts, den nichtrechtsfähigen Vereinen, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen gehören, soweit diese einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft dienen. Es handelt sich hierbei um Gewerbebetriebe kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (näher dazu in Rz. 1786 ff.).

 

Rz. 92– 105

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.03.2021
[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.03.2021

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge