Rz. 1

[Autor/Stand] Nachdem die Vermögensteuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben wird (vgl. hierzu Vor § 95 BewG Rz. 47 und 53) und die Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 abgeschafft wurde,[2] hat § 97 BewG Bedeutung nur noch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine (turnusmäßige) Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens ist dadurch entfallen. Eine Feststellung des Werts des Betriebsvermögens und dessen Aufteilung auf die Gesellschafter und Gemeinschafter findet seitdem nur noch im Bedarfsfall, d.h. beim Übergang bzw. bei der Übertragung einer Unternehmensbeteiligung von Todes wegen bzw. durch freigebige (unentgeltliche) Zuwendung unter Lebenden, statt.

 

Rz. 2

[Autor/Stand] § 97 Abs. 1 BewG ordnet für inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen an, welche Vermögensgegenstände und Schulden sowie sonstigen aktiven und passiven Ansätze zum Betriebsvermögen gehören.

 

Rz. 3

[Autor/Stand] § 97 Abs. 1a BewG regelt die Aufteilung des gemeinen Werts des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft auf die Gesellschafter.

 

Rz. 4

[Autor/Stand] § 97 Abs. 1b BewG gibt die Aufteilungsmaßstäbe vor, nach denen sich der gemeine Wert eines (von Todes wegen übergegangenen oder durch freigebige Zuwendung unter Lebenden übertragenen) Anteils an einer Kapitalgesellschaft bestimmt.

 

Rz. 5

[Autor/Stand] § 97 Abs. 2 BewG stellt klar, dass einen Gewerbebetrieb i.S.d. Bewertungsrechts auch diejenigen Wirtschaftsgüter bilden, die den sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts, den nichtrechtsfähigen Vereinen, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen gehören, soweit sie einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen.

 

Rz. 6– 15

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.03.2021
[2] Vgl. Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997, BStBl. I 1997, 2590.
[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.03.2021
[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.03.2021
[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.03.2021
[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.03.2021
[Autor/Stand] Autor: Dötsch, Stand: 01.03.2021

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