(1) Das Seminar dient der Vorbereitung der endgültigen Bestellung der nach § 40a des Gesetzes vorläufig bestellten Steuerberater und Steuerbevollmächtigten.

 

(2) Gegenstand des Seminars sind:

 

1.

im Grundlagenteil

 

a)

steuerliches Verfahrensrecht

allgemeines Abgabenrecht einschließlich Steuerstrafrecht, Rechtsschutz in Steuersachen, Finanzverwaltungsgesetz:

20 Stunden,

 

b)

Ertragsteuern

Einkommensteuer einschließlich Gewinnermittlung, Lohnsteuer, Gewerbesteuer

45 Stunden,

Grundzüge der Wirtschaftsförderung mit steuerlichen Mitteln, Grundzüge der Körperschaftsteuer

10 Stunden,

 

c)

Umsatzsteuer, Verkehrsteuern

Umsatzsteuer 20 Stunden,

Grunderwerbsteuer

2 Stunden,

 

d)

Besitzsteuern

Bewertungsrecht, Vermögenssteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer, Grundsteuer

8 Stunden,

 

e)

Grundzüge des Bürgerlichen Rechts und des Wirtschaftsrechts

Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, insbesondere des Rechts der Schuldverhältnisse, des Sachenrechts und des Familienrechts; Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts, Grundzüge des Insolvenzrechts

10 Stunden,

 

f)

Berufsrecht

Berufsrecht der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, Ausbildung der Fachgehilfen in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen

5 Stunden,

 

2.

Aufbauteil

 

a)

Körperschaftsteuer

Besteuerung der GmbH, insbesondere Einkommensermittlung einschließlich Bilanzierung, Anrechnungsverfahren, Umwandlung, Verschmelzung und Auflösung, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 32 Stunden,

 

b)

Finanzgerichtsordnung 8 Stunden.

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