Diese Zielsetzung kann nur erreicht werden, wenn der Steuerberater gegenüber dem Mandanten konsequent alle Leistungen abrechnet. Beispielhaft seien genannt:

  • Abrechnung aller sonstigen Hilfeleistungen im Bereich der Finanz- und Lohnbuchführung,
  • exakte Berechnung der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. § 16 StBVV je Angelegenheit,
  • Weiterberechnung von Schreibauslagen und des Aufwands für Geschäftsreisen.

Die konsequente Abrechnung aller Dienstleistungen ist ohne Erfolg, wenn der Mandant nicht bereit ist, das Honorar zu bezahlen und der Gebührenanspruch letztlich nur unter Verlust des Mandats gerichtlich durchsetzbar ist. Dieses Risiko lässt sich durch Honorartransparenz minimieren.

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