Rz. 597

Ziel der am 25.6.2009 verabschiedeten Richtlinie 2009/69/EG[1] ist die Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr und anderen grenzüberschreitenden Umsätzen. Die Änderungen betreffen Angaben und Nachweise bei der Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung.[2]

 

Rz. 598

Mit der Änderung in Art. 143 MwStSystRL wurden Mindestvoraussetzungen für die Gewährung der Einfuhrbefreiung für Gegenstände festgelegt, die im Anschluss an die Einfuhr im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat geliefert werden.

[1] ABl. EU 2009 Nr. L 175/12.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge