Rz. 452
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 218/92[1] wurde hinsichtlich des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs zur Sicherung des Steueraufkommens der einzelnen Mitgliedstaaten ein gemeinsames System des Informationsaustauschs eingeführt, das die Richtlinie 77/799/EWG[2] ergänzte.
Rz. 453
Die Verordnung regelte die Verfahren für den EDV-gestützten Austausch der in den ZM enthaltenen Informationen über die innergemeinschaftlichen Geschäfte und für den sich daran anschließenden Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Der Informationsaustausch zwischen den – dafür eingerichteten zentralen – Behörden der Mitgliedstaaten beruht im Wesentlichen auf den Angaben der Unternehmer über ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen/Warenbewegungen in den ZM.
Rz. 454
Zur Anwendung der Verordnung und Koordinierung der Auskunftsverfahren wurde eigens ein ständiger Ausschuss unter dem Vorsitz der EU-Kommission eingerichtet.[3]
Rz. 455
Zu der mWv 1.1.2004 bzw. ab 1.1.2012 geltenden neuen Zusammenarbeitsverordnung vgl. Abschn. 4.6.
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