Rz. 4

Der gewöhnliche Aufenthalt ist an die Voraussetzungen geknüpft, dass eine Person sich an dem Ort oder in diesem Gebiet tatsächlich aufhält und dass dies u. U. geschieht, die erkennen lassen, dass die Person dort "nicht nur vorübergehend verweilt".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge