Rz. 42

Die Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren ist auch dann nicht zulässig, wenn sie offenkundig oder unter den Beteiligten unstreitig sind.[1] Der BFH lässt hiervon gelegentlich Ausnahmen zu.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge