Rz. 56

Hat die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg (unzulässig oder unbegründet), trägt der Beschwerdeführer nach § 135 Abs. 2 FGO die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Rechtsfrage erst nach der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde geklärt wurde (Rz. 46). Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens entspricht dem des Klageverfahrens.[1]

 

Rz. 57

Gibt der BFH der Beschwerde statt, ergeht zunächst keine Kostenentscheidung. Das Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren ist kostenrechtlich Teil des Revisionsverfahrens; darüber wird erst mit der Entscheidung über die Revision entsprechend dem Ausgang des Verfahrens entschieden.[2] Wird trotz erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde das in das Revisionsverfahren übergeleitete Verfahren (Abs. 7) – ausnahmsweise – nicht fortgesetzt, sondern nimmt der Beschwerdeführer nunmehr die Revision zurück, sind ihm die Kosten aufzuerlegen.[3]

Bei Zurückverweisung der Sache an das FG kann der BFH die Kostenentscheidung nach § 143 Abs. 2 FGO dem FG übertragen. Die Übertragung ist regelmäßig geboten, da sich die Kostentragung nach dem endgültigen Obsiegen bzw. Unterliegen richtet.[4]

Bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde trägt die Kosten der Beschwerdeführer nach § 136 Abs. 2 FGO.[5] Legt der Beschwerdeführer trotz Erfolgs seiner Nichtzulassungsbeschwerde keine Revision ein, steht dies der Rücknahme der Revision gleich; die Kosten trägt der Beschwerdeführer.[6]

 

Rz. 58

Auch bei einer nur teilweisen Revisionszulassung bleibt die Kostenentscheidung insoweit dem Revisionsverfahren vorbehalten. Soweit die Beschwerde erfolglos ist, trägt der Beschwerdeführer die Kosten.[7]

Erklären die Beteiligten übereinstimmend das Beschwerdeverfahren für erledigt, ist das FG-Urteil gegenstandslos und der BFH entscheidet nach § 138 FGO über die Kosten des gesamten Verfahrens.[8]

Der Streitwert. des NZB-Verfahrens bestimmt sich regelmäßig nach den erstinstanzlichen Anträgen. Eine abweichende Streitwertbemessung kommt nur dann in Betracht, wenn der Beschwerdeführer erkennbar gemacht hat, dass er sein ursprüngliches Begehren nur noch eingeschränkt verfolgen will.[9]

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