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Erstmals in den Fokus geraten ist das Identifikationsmerkmal mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften.[1] Neben der Verpflichtung aller inländischen Verwaltungsträger, die elektronische Erreichbarkeit sicherzustellen, enthielt das Gesetz auch wegweisende Regelungen der sicheren elektronischen Kommunikation und der elektronischen Aktenführung. Es handelt sich hierbei um ein für die Zukunft gegebenes Versprechen, die Verwaltungsverfahren vollständig elektronisch abbilden zu wollen und hierzu auch und vor allem die Kommunikation mit den Betroffenen neu zu definieren. Ein Projekt derartigen Ausmaßes bedarf eingedenk des sehr eingefahrenen und daher als veränderungsresistent anzusehenden Verwaltungsapparats einer großzügigen Umsetzungsfrist. Aufgrund des bereits ausgereichten Identifikationsmerkmals und der ELSTER-Technologie war allerdings der Zugang zu digitalen Dienstleistungen der Steuerverwaltung bereits bereitet.

Für das Besteuerungsverfahren wurden die DE-Mail als sichere elektronische Kommunikationsform[2] sowie die elektronische Einlegung des Einspruchs ausdrücklich zugelassen.[3]

[1] BGBl I 2013, 2749.

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