Rz. 36b

Nach § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG werden Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (Basisrentenverträge) nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG berücksichtigt, wenn die Beiträge zugunsten eines Vertrags geleistet werden, der nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) zertifiziert ist. Entsprechendes gilt für den Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen nach § 10a Abs. 1 EStG, der von einer Zertifizierung nach § 5 AltZertG abhängig ist.[1] Unter Zertifizierung ist die Feststellung zu verstehen, dass die Vertragsbedingungen und der Anbieter die Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs erfüllen (§ 1 Abs. 3, § 2 Abs. 3 AltZertG). Mit Wirkung ab 1.10.2010 obliegt diese Feststellung dem BZSt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge