Rz. 62

Die Übermittlung an das BZSt muss gem. § 138a Abs. 6 S. 3 AO nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz per Datenfernübertragung erfolgen.[1] Für die Übermittlung ist das XML-Format vorgesehen, ein anderes Format ist nicht zulässig. Die OECD hat ein XML-Reporting Schema entwickelt, um den teilnehmenden Ländern die Nutzung eines einheitlichen Formats für den länderbezogenen Bericht zu ermöglichen. Das zu verwendende Schema wurde zwischenzeitlich weiterentwickelt. Auf internationaler Ebene wurde sich darauf geeinigt, dass das ab dem 1.2.2021 zu verwendende OECD CbCR XML-Schema 2.0 für die internationale Datenübermittlung nach § 138a AO zu nutzen ist.[2] Das XML-Schema ist vom Aufbau nicht eins zu eins identisch mit den in der Anlage zum o. g. BMF-Schreiben aufgeführten Tabellen, die lediglich der Darstellung über den Umfang der erforderlichen Datenübermittlung dienen.[3] Ab dem Jahr 2019 ist eine Registrierung über das BZSt-Onlineportal vorgesehen. Die Daten sollen über die elektronische Massendatenschnittstelle ELMA an das BZSt übermittelt werden. Für die Übermittlung bis zur Nutzung des BZSt-Onlineportals ist eine Übergangslösung vorgesehen. In dieser Zeit erfolgt die Übermittlung ausschließlich als Anhang zu einer De-Mail.[4] Eine gesonderte Registrierung ist nicht erforderlich.[5]

 

Rz. 63

Die Übermittlung des länderbezogenenen Berichts kann auch durch einen bevollmächtigten Vertreter gem. § 80 AO erfolgen.

[1] BMF v. 11.7.2017, IV B 5 – S 1300/16/10010 :002 (2017/0558036), BStBl I 2017, 974.
[2] Version 1.0 – März 2016, abrufbar unter http://www.oecd.org/ctp/country-by-country-reporting-xml-schema-user-guide-for-tax-administrations.htm; Verweis auf das XML-Schema der OECD auch durch BZSt unter https://www.bzst.de/DE/Steuern_International/CbCR/Vorschriften/cbcr_vorschriften_node.html. Zum user guide für das OECD CbCR XML-Schema 2.0: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/CountryByCountryReporting/Vorschriften/vorschriften_node.html.
[3] BMF v. 11.7.2017, IV B 5 – S 1300/16/10010 :002 (2017/0558036), BStBl I 2017, 974.
[4] BMF v. 11.7.2017, IV B 5 – S 1300/16/10010 :002 (2017/0558036), BStBl I 2017, 974.
[5] Weitere technische inhaltliche Details zur Erstellung des Berichts ergeben sich aus dem auf der OECD-Internetseite unter "Tax" veröffentlichten "User Guide", vgl. http://www.oecd.org/ctp/country-by-country-reporting-xml-schema-user-guide-for-tax-administrations.htm.

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