In den Zeilen 72 und 73 sind das Versicherungsunternehmen, die Versicherungsnummer und der jeweilige Wert der entsprechenden Versicherung anzugeben.

Noch nicht fällige Versicherungen (Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen) sind mit dem Rückkaufswert anzusetzen. Unter dem Rückkaufswert ist der Betrag zu verstehen, den das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Aufhebung des Versicherungsverhältnisses erstatten muss.

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