Herr Huber spendet seinen betrieblichen Computer an eine begünstigte Einrichtung. Der Computer ist bis auf einen Erinnerungswert von 1 EUR abgeschrieben. Der gebrauchte und abgeschriebene Computer hat noch einen Wert von 100 EUR.

Da Herr Huber den Computer unmittelbar nach der Entnahme an eine begünstigte Einrichtung spendet, setzt er den Buchwert von 1 EUR als Entnahmewert an. Die Umsatzsteuer muss er allerdings vom tatsächlichen Wert mit (100 EUR × 19 %=) 19 EUR berechnen.

Buchungsvorschlag: Anlagenabgang

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/05 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2315/4855 Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) 1 0420/0650 Büroeinrichtung 1

Buchungsvorschlag: Entnahme mit Umsatzsteuer

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1840/2250 Zuwendungen, Spenden 20 8935/4686 Unentgeltliche Zuwendung von Gegenständen 19 % USt 1
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 19

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