BMF, 01.08.1996, IV B 7 - S 2742 - 88/96

KSt/GewSt II/96 (TOP I/5)

Nach dem Urteil des BFH vom 21. Dezember 1994 (BStBl 1995 II S. 419) ist die Zusage einer Pension an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Zusage der Pension und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand weniger als 10 Jahre beträgt.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die erstmalige Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils folgendes:

Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 21. Dezember 1994 (BStBl 1995 II S. 419) zum 10jährigen Erdienungszeitraum sind nur auf Pensionszusagen anzuwenden, die nach der Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt Teil II vom 8. Juli 1995 an zivilrechtlich wirksam vereinbart worden sind. Die vor diesem Stichtag getroffenen Vereinbarungen (Altfälle) sind nach der bisherigen Verwaltungspraxis in den einzelnen Ländern zu entscheiden.

 

Normenkette

KStG § 8

 

Fundstellen

BStBl I, 1996, 1138

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