A.

Vorbehaltlich der Unterabschnitte C bis F muss jedes MELDENDE FINANZINSTITUT der zuständigen Behörde seines Mitgliedstaats für jedes MELDEPFLICHTIGE KONTO dieses MELDENDEN FINANZINSTITUTS:[1]

 

1.

[2]die folgenden Informationen melden:

 

a)

Name, Anschrift, Ansässigkeitsmitgliedstaat(en), STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER(N) sowie Geburtsdatum und -ort (bei natürlichen Personen) jeder MELDEPFLICHTIGEN PERSON, die KONTOINHABER ist, und die Information, ob der KONTOINHABER eine gültige Selbstauskunft vorgelegt hat;

 

b)

bei einem RECHTSTRÄGER, der KONTOINHABER ist und für den nach Anwendung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht nach den Abschnitten V, VI und VII festgestellt wird, dass er eine oder mehrere BEHERRSCHENDE PERSONEN hat, bei denen es sich um MELDEPFLICHTIGE PERSONEN handelt, Name, Anschrift, Ansässigkeitsmitgliedstaat(en) und (sofern vorhanden) weitere(r) Ansässigkeitsstaat(en), STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER(N) des RECHTSTRÄGERS und Name, Anschrift, Ansässigkeitsmitgliedstaat(en), STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER(N) sowie Geburtsdatum und -ort jeder MELDEPFLICHTIGEN PERSON sowie die Funktion(en), aufgrund deren jede derartige MELDEPFLICHTIGEN PERSON eine BEHERRSCHENDE PERSON des RECHTSTRÄGERS ist, und ob jede MELDEPFLICHTIGE PERSON eine gültige Selbstauskunft vorgelegt hat;

 

c)

ob es sich bei dem Konto um ein gemeinschaftliches Konto handelt, einschließlich der Anzahl der gemeinsamen KONTOINHABER;

1.

Name, Anschrift, Ansässigkeitsmitgliedstaat(en), STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER(N) sowie Geburtsdatum und -ort (bei natürlichen Personen) jeder MELDEPFLICHTIGEN PERSON, die Inhaber des Kontos ist, sowie bei einem RECHTSTRÄGER, der KONTOINHABER ist und für den nach Anwendung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach den Abschnitten V, VI und VII eine oder mehrere BEHERRSCHENDE PERSONEN ermittelt wurden, die MELDEPFLICHTIGE PERSONEN sind, Name, Anschrift, Ansässigkeitsmitgliedstaat(en) und (sofern vorhanden) andere Ansässigkeitsstaaten und STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER des RECHTSTRÄGERS sowie Name, Anschrift, Ansässigkeitsmitgliedstaat(en) und STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER(N), Geburtsdatum und -ort jeder MELDEPFLICHTIGEN PERSON;

 

2.

[3]Kontonummer (oder funktionale Entsprechung, wenn keine Kontonummer vorhanden ist), die Art des Kontos und ob es sich bei dem Konto um ein BESTEHENDES KONTO oder ein NEUKONTO handelt;

2.

Kontonummer (oder funktionale Entsprechung, wenn keine Kontonummer vorhanden);

 

3.

Name und (gegebenenfalls) Identifikationsnummer des MELDENDEN FINANZINSTITUTS;

 

4.

Kontosaldo oder -wert (einschließlich des BARWERTS oder Rückkaufwerts bei RÜCKKAUFSFÄHIGEN VERSICHERUNGS- oder RENTENVERSICHERUNGSVERTRÄGEN) zum Ende des betreffenden Kalenderjahrs oder eines anderen geeigneten Meldezeitraums oder, wenn das Konto im Laufe des Jahres beziehungsweise Zeitraums aufgelöst wurde, die Auflösung des Kontos;

 

5.

bei VERWAHRKONTEN:

 

a)

Gesamtbruttobetrag der Zinsen, Gesamtbruttobetrag der Dividenden und Gesamtbruttobetrag anderer Einkünfte, die mittels der auf dem Konto vorhandenen Vermögenswerte erzielt und jeweils auf das Konto (oder in Bezug auf das Konto) im Laufe des Kalenderjahrs oder eines anderen geeigneten Meldezeitraums eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden, sowie

 

b)

Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von FINANZVERMÖGEN, die während des Kalenderjahrs oder eines anderen geeigneten Meldezeitraums auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden und für die das MELDENDE FINANZINSTITUT als Verwahrstelle, Makler, Bevollmächtigter oder anderweitig als Vertreter für den KONTOINHABER tätig war;

 

6.

[4]bei EINLAGENKONTEN der Gesamtbruttobetrag der Zinsen, die während des Kalenderjahrs oder eines anderen geeigneten Meldezeitraums auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden,

6.

bei EINLAGENKONTEN der Gesamtbruttobetrag der Zinsen, die während des Kalenderjahrs oder eines anderen geeigneten Meldezeitraums auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden, und

 

6a.

[5]bei EIGENKAPITALBETEILIGUNGEN an einem INVESTMENTUNTERNEHMEN, bei denen es sich um eine Rechtsvereinbarung handelt, die Funktion(en), aufgrund derer die MELDEPFLICHTIGE PERSON ein ANTEILSEIGNER ist, und

 

7.

bei allen anderen Konten, die nicht unter Unterabschnitt A Nummer 5 oder 6 fallen, der Gesamtbruttobetrag, der in Bezug auf das Konto während des Kalenderjahrs oder eines anderen geeigneten Meldezeitraums an den KONTOINHABER gezahlt oder ihm gutgeschrieben wurde und für den das MELDENDE FINANZINSTITUT Schuldner ist, einschließlich der Gesamthöhe aller Einlösungsbeträge, die während des Kalenderjahrs oder eines anderen geeigneten Meldezeitraums an den KONTOINHABER geleistet wurden.

 

B.

In den gemeldeten Informationen muss die Währung genannt werden, auf die die Beträge lauten.

 

C.

[6]Ungeachtet des Unterabschnitts A Nummer 1 müssen STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER(N) und Geburtsdatum in Bezug auf MELDEPFLICHTIGE KONTEN, die BESTEHENDE KONTEN sind, nicht gemeldet wer...

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