BMF, 8.9.2015, IV C 5 - S 2361/15/10001

Bezug: BMF-Schreiben vom 26.11.2014 (BStBl 2014 I S. 1518), Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16.7.2015 (BGBl 2015 I Seite 1202)

2 Anlagen

Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16.7.2015 (BGBl 2015 I Seite 1202) werden hiermit im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder

  • der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für Dezember 2015 – Anlage 1 – und
  • der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für Dezember 2015 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) – Anlage 2 -

bekannt gemacht (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a i.V.m. § 52 Absatz 32a und 37b EStG sowie § 6 Absatz 14 SolZG 1995).

Auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines” wird gesondert hingewiesen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Anlage 1

151945A.PDF

 

Anlage 2

151945B.PDF

 

Normenkette

EStG § 39b Abs. 6

EStG § 51 Abs. 4 Nr. 1a

 

Fundstellen

BStBl I, 2015, 676

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