BMF, 8.9.2015, IV C 5 - S 2361/15/10001
Bezug: | BMF-Schreiben vom 26.11.2014 (BStBl 2014 I S. 1518), Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16.7.2015 (BGBl 2015 I Seite 1202) |
2 Anlagen
Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16.7.2015 (BGBl 2015 I Seite 1202) werden hiermit im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder
- der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für Dezember 2015 – Anlage 1 – und
- der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für Dezember 2015 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) – Anlage 2 -
bekannt gemacht (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a i.V.m. § 52 Absatz 32a und 37b EStG sowie § 6 Absatz 14 SolZG 1995).
Auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines” wird gesondert hingewiesen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Anlage 1
151945A.PDF
Anlage 2
151945B.PDF
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2015, 676
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