Dreiecksfahrten sind Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, bei denen eine Einzelfahrt am Tag durch einen Mandantenbesuch unterbrochen wird (entweder Wohnung – Mandant – Büro – Wohnung oder Wohnung – Büro – Mandant – Wohnung).

Nach Ansicht des BFH[1] sind Fahrten, die ein Steuerpflichtiger vor oder im Anschluss an einen Kundenbesuch zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte durchführt, auf die Entfernungspauschale zu begrenzen.

Allerdings können die Kosten für die zusätzliche, durch den Kundenbesuch veranlasste, über die normale Fahrtstrecke hinausgehende "Mehrstrecke" in tatsächlicher Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das Urteil wurde allerdings nicht veröffentlicht.

 
Praxis-Beispiel

Umwegsfahrten aus betrieblichen Gründen

Der selbständige Rechtsanwalt A ist an 230 Tagen jährlich in seiner Kanzlei tätig, die 20 km von der Privatwohnung entfernt liegt. Für Fahrten in die Kanzlei und weitere betriebliche Fahrten nutzt er seinen privaten PKW. Letztere werden von ihm mit 0,30 EUR je km als Betriebsausgaben angesetzt.

Im laufenden Jahr hat A bei jeder Fahrt von der Wohnung zur Kanzlei Mandanten besucht, der durchschnittliche Umweg für die Besuche beträgt 6 km. Bei den Heimfahrten vom Büro zur Wohnung erfolgten keine weiteren Mandantenbesuche.

Ansicht des BFH:[2]

Nur die Mehrkilometer sind zusätzlich zu berücksichtigen. Hiernach ist die Berechnung wie folgt vorzunehmen:

 
Dienstreise: 230 Tage × 6 km × 0,30 EUR = 414 EUR
Fahrten Wohnung-Betrieb 230 Tage × 20 km × 0,30 EUR = 1.380 EUR
Gesamt   1.794 EUR

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