BMF, 18.12.2009, IV C 3 - S 2222/07/10009

Bezug: Randziffern 9 und 10 des BMF-Schreibens vom 20.1.2009 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung (BStBl 2009 I S. 273)

Das Bundeskabinett hat am 16.12.2009 den Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht u.a. eine Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 10.9.2009 in der Rechtssache C-269/07 vor. Danach ist beabsichtigt, dass die Zulageberechtigung im Rahmen der steuerlichen Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung bzw. den Bezug einer inländischen Besoldung gekoppelt werden soll. Eine Zulageberechtigung von unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen, die einer der Pflichtversicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist nur noch für vor dem 1.1.2010 abgeschlossene Altverträge vorgesehen. Aus diesem Grund sind die Randziffern 9 und 10 des BMF-Schreibens vom 20.1.2009 ab dem 1.1.2010 vorerst nicht mehr anzuwenden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

EStG § 10a

 

Fundstellen

BStBl I, 2010, 17

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