BMF, 01.11.2000, IV A 6 - S 2134 - 9/00

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen Folgendes:

Für Gewinnausschüttungen, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr beruhen, für die letztmals der Vierte Teil des Körperschaftsteuergesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.4.1999 (BGBl 1999 I S. 817), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen vom 14.7.2000 (BGBl 2000 I S. 1034) anzuwenden ist, wird es nicht beanstandet, wenn die bisherigen Grundsätze zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen weiterhin angewendet werden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

KStG § 8 Abs. 1

 

Fundstellen

BStBl I, 2000, 1510

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