BMF, 24.2.2004, IV C 4 - S 2223 - 19/04

Mit Schreiben vom 10.4.2003 wurde Rdn. 7 des BMF-Schreibens vom 2.6.2000 (BStBl I 2000 S. 592) für politische Parteien geändert. Aus Billigkeitsgründen sollten keine steuerlich nachteiligen Folgen gezogen werden, wenn bis zum 31.12.2003 Zuwendungsbestätigungen nach Rdn. 7 alter Fassung erstellt worden sind. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird diese Frist bis zum 30.6.2004 verlängert.

 

Normenkette

EStG § 10b

EStG § 34g

 

Fundstellen

BStBl I, 2004, 335

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