BMF, 19.4.2001, o.Az

Am 19.4.2001 ist in Berlin ein neues deutsch-kanadisches Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet worden. Dazu erklärte das Bundesministerium der Finanzen am 19. April 2001:

Das neue Abkommen ersetzt das Abkommen vom 17.7.1981. Es schreibt die Rechtsentwicklung in beiden Staaten über die letzten 20 Jahre fort. Wichtigste Änderung gegenüber dem bisherigen Abkommen ist die der Vermeidung der Doppelbesteuerung dienende Absenkung der Quellensteuersätze auf zwischengesellschaftliche Dividenden von gegenwärtig 15 % auf 5 %. Außerdem sind Einschränkungen der Quellenbesteuerung bei Zinsen und Lizenzgebühren vorgesehen. Das neue Abkommen verbessert damit die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in beiden Ländern. Das neue Abkommen, das in seinen Grundzügen dem OECD-Musterabkommen entspricht, enthält weitere Modernisierungen, wie zum Beispiel Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Beiträgen zu Altersversorgungssystemen des jeweils anderen Vertragsstaates, mögliche Erleichterungen bei Umstrukturierungen sowie die Vereinbarung der gegenseitigen Amtshilfe bei der Steuererhebung.

Das neue Abkommen bedarf zu seinem In-Kraft-Treten in beiden Ländern der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften. Die Vorschriften des Abkommens sollen rückwirkend zum 1.1.2001 anwendbar sein.

 

Normenkette

DBA-Kanada

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