Eine Checkliste für die entwicklungsbezogene Darstellung von Compliance-Risikofeldern könnte etwa wie folgt aussehen:

  • Planung und Marketing

    • Kartellabsprachen

      • Produkteinführung,
      • Marktaufteilung und
      • Preisgestaltung
  • Produkt

    • Arbeitssicherheit
    • Produktsicherheit
    • Zulässigkeit eingesetzter Materialien

      • Unter Berücksichtigung Verwendungszweck
    • Umweltschutz
    • Abfallbeseitigung
    • Besondere Auszeichnungspflichten
  • Verfahren

    • Sonderverfahren
    • Verfahren standardisiert/IT unterstützt
    • Auswirkungen auf andere unternehmensinterne Verfahren
  • Rechtswesen

    • Mit neuen Produkt oder Verfahren verbundene Pflichten
    • Erforderliches Rechts-Know-how für neue Produkte/Dienstleistungen
    • Sonderverträge
    • Standardverträge
  • Personalwesen

    • Personelle Ressourcen vorhanden
    • Einsatz von Fremdressourcen
    • Ausreichend Know-how vorhanden
    • Kopf Monopol
  • Vertrieb

    • Ausreichende Qualitätssicherung im Dauerverfahren
    • Ausreichende Produktinformation und Beratung
    • Verbraucherschutz
    • Besondere Vertriebsanreize
    • Auswahl von Geschäftspartnern
    • Besondere Vertriebskanäle

      • Fernabsatz
      • Internet
    • Bestechung
    • Unzulässige Wettbewerbsabsprachen (einschließlich Exklusivitätsrechte/-pflichten)
    • Geldwäsche
  • Einkauf

    • Auswahl von Geschäftspartnern
    • Qualitätssicherung
    • Unzulässige Wettbewerbsabsprachen (einschließlich Exklusivitätsrechte/-pflichten)
  • Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Export- und/oder Importkontrollen

Hierbei empfiehlt sich in besonderem Maße die Zusammenarbeit mit Unternehmensfunktionen, die ebenfalls der Produkt- oder Verfahrenssicherheit dienen, wie Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Abfallbeseitigung, Informations- und Datensicherheit, Business Continuity, Rechts- und Personalwesen und Risikomanagement. Die entsprechenden Fragen können entweder mit in die Compliance-Prüfsteine eingebaut oder in gesonderten Checklisten aufgenommen werden.

Produktentwicklungen sind so vielfältig und die Anforderungen derart komplex, dass es wenig Sinn macht, die Checkliste zu generalisieren. Die Inhalte der Checklistenpunkte lassen sich nur in jedem Einzelfall definieren.

 
Hinweis

Prüflisten je nach Aufgabenstellung ergänzen

Die Prüfliste ist auch als Anreiz gedacht, zusätzliche Punkte – je nach Aufgabenstellung – zu überprüfen.

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