Kommentar

Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen für die Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut neu veröffentlicht. Die Liste hat den Stand vom 1.1.2016.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, Schreiben v. 1.2.2016, III C 3 – S 7492/07/10001, BStBl 2016 I S. 214.

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