OFD Berlin, 06.07.2000, St 123 - S 2121 - 1/00

Von den Vertretern der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist die Frage erörtert worden, ob an den Begriff der künstlerischen Tätigkeit i.S. des § 3 Nr. 26 EStG dieselben Anforderungen zu stellen sind wie an den Begriff der künstlerischen Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Nach dem Ergebnis der Erörterung sind für die Anerkennung einer nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit die gleichen strengen Anforderungen wie an die hauptberufliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu stellen.

Nebenberufliche Kirchenmusiker (Organisten) üben eine künstlerische Tätigkeit i.S. von § 18 EStG aus, entsprechende Entschädigungen können deshalb bis zur Höhe (bis VZ 1999) von 2.400 DM im Kalenderjahr (ab VZ 2000: 3.600 DM) nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei bleiben.

 

Normenkette

EStG § 3 Nr. 26

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge