Kurzbeschreibung

Sämtliche Meldungen für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte sind an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu erstatten. Die wichtigsten Informationen zur Erreichbarkeit und die Bankdaten der Minijob-Zentrale sind hier aufgeführt.

Meldungen

  • Beitragszahlungen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind an die Minijob-Zentrale zu leisten.
  • Soweit infolge der Zusammenrechnung von geringfügig entlohnten Beschäftigungen untereinander oder mit nicht geringfügig entlohnten Beschäftigungen Versicherungspflicht eintritt, sind die Meldungen an die für den Arbeitnehmer zuständige Krankenkasse abzugeben.
  • Die Übermittlung der Meldungen für geringfügig Beschäftigte an die Minijob-Zentrale muss im maschinellen Meldeverfahren erfolgen.

Erreichbarkeit

Anschrift: Minijob-Zentrale, 45115 Essen
E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de
Telefon:

0355 2902-70799

täglich 24 Stunden erreichbar; Empfehlung bei speziellen Fragen: montags bis freitags 7:00 bis 17:00 Uhr

ein Rückruf-Service ist ebenso eingerichtet
Fax: 0201 384-979797

Bankverbindungen der Minijob-Zentrale

Um eine korrekte maschinelle Verarbeitung zu gewährleisten, sollte im Verwendungszweck der Überweisung die achtstellige Betriebsnummer ohne Vorsätze an erster Stelle und anschließend der jeweilige Beitragsmonat angegeben werden.

Bank IBAN BIC/SWIFT-Code
Commerzbank AG, Cottbus DE86 1804 0000 0156 6066 00 COBADEFF180
Deutsche Bank AG, Cottbus DE60 1207 0000 0511 0382 00 DEUTDEBB180
Landesbank Hessen-Thüringen DE17 3005 0000 0000 6666 44 WELADEDD

Weitere Informationen zur Überweisung und dem möglichen SEPA-Lastschriftverfahren können Sie auf der Homepage der Minijob-Zentrale nachlesen.

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