Der Mindestlohn ist eine festgelegte Lohnuntergrenze, die von keinem Arbeitgeber unterschritten werden darf. Grundsätzlich gilt seit dem 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland für alle Arbeitgeber und alle Arbeitsverhältnisse und damit alle Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber hat jedoch ausdrücklich in § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) einige Ausnahmen zugelassen.
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