BMF, 27.8.2015, IV C 5 - S 2533/15/10001
2 Anlagen
Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2016 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2016” werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 3.4.2012, BStBl 2012 I S. 522).
Anlagen
(hier nicht enthalten)
Normenkette
EStG § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d
Fundstellen
BStBl I, 2015, 650
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