BMF, 29.8.2014, IV C 5 - S 2533/14/10003

Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2015 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2015” werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 3.4.2012, BStBl 2012 I S. 522).

 

Anlagen

(hier nicht enthalten)

 

Normenkette

EStG § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d

 

Fundstellen

BStBl I, 2014, 1239

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