Rn. 677

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

Nachdem das BVerfG v 09.12.2008, 2 BvL 1/07 ua, BVerfGE 122, 210 die Neuregelung des § 9 Abs 2 EStG für verfassungswidrig erklärte, kehrte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale zur bis einschließlich VZ 2007 geltenden Gesetzesfassung zurück. Damit können bei den Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung die Familienheimfahrten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auch wieder mit den die Entfernungspauschale übersteigenden tatsächlichen Fahrtkosten berücksichtigt werden.

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