Rn. 301

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

Es handelt sich dabei um einen Auffangtatbestand, der Vorteile (Güter) umfasst, die auf einen Geldbetrag lauten, bei denen es sich aber weder um zweckgebundene Zuwendungen, nachträgliche Kostenerstattungen oder Geldsurrogate handelt, Kister in H/H/R, § 8 EStG Rz 51 (Februar 2021), mit diesen jedoch vergleichbar sind, Ettlich in Brandis/Heuermann, § 8 EStG Rz 70c (März 2022).

Bei den anderen Vorteilen, die auf einen Geldbetrag lauten, handelt es sich insbesondere um Gutscheine, die auf einen Geldbetrag lauten, nicht aber Gutscheine, bei denen das nicht der Fall ist, s Rn 296.

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