Rn. 300
Stand: EL 147 – ET: 11/2020
Aus der BT-Drucks 19/14909, 44 ergibt sich, dass unter "Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten", sämtlich Gutscheine und Geldkarten umfasst sind. Neben Geldkarten, die als Geldsurrogate im Rahmen unabhängiger Systeme des unbaren Zahlungsverkehrs eingesetzt werden können (zB bestimmte Open-Loop-Karten), betrifft dies auch solche Geldkarten, die über eine Barzahlungsfunktion oder eine eigene IBAN verfügen, die für Überweisungen (zB PayPal) oder für den Erwerb von Devisen verwendet werden oder als generelles Zahlungsmittel hinterlegt werden können (BT-Drucks 19/14909, 44).
Rn. 301
Stand: EL 147 – ET: 11/2020
vorläufig frei
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