Rn. 77
Stand: EL 155 – ET: 12/2021
Zum Anwendungszeitraum der Altregelung s Rn 5.
Rn. 78
Stand: EL 155 – ET: 12/2021
§ 7g EStG seit UntStRefG 2008 will wie § 7g EStG aF kleine und mittlere Betriebe fördern (BT-Drucks 16/4841, 32, 51). Die Größenmerkmale sollten diese gegenüber "Großunternehmen und Konzernen" abgrenzen (BT-Drucks 16/5377, 16). Die vom Bundesrat vorgeschlagene Sonderregelung einer Zusammenrechnung für verbundene Unternehmen (§ 15 AktG), um Umgehungen durch Ausgliederungen und Aufspaltung auf viele kleine Filialbetriebe zu vermeiden (s BT-Drucks 16/5377, 16f), hatte sich nicht durchgesetzt.
Rn. 79
Stand: EL 155 – ET: 12/2021
Zur verfassungsrechtlichen Seite s Rn 14–17.
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