Rn. 1

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Die Vorschrift des § 7c EStG war früher einmal anders besetzt, § 7c EStG aF gewährte erhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung neuer Mietwohnungen, falls ua der Bauantrag nach dem 02.10.1989 gestellt und diese vor dem 01.01.1996 fertiggestellt worden waren. Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab 01.01.2015 aufgehoben (Art 5 Nr 1, 5, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge