Rn. 141

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

§ 37 Abs 3 S 10 ESG ermöglicht eine Berücksichtigung negativer Einkünfte aus VuV bei den Vorauszahlungen abweichend von den S 8 und 9 des § 37 Abs 3 EStG bereits im Jahr der Anschaffung/Herstellung des Gebäudes, was der Gesetzgeber ebenfalls als Anreiz verstanden haben will (BT-Drucks 19/4949, 15).

Entsprechendes gilt für das LSt-Ermäßigungsverfahren über § 39a Abs 1 S 1 Nr 5 Buchst b EStG iVm § 37 Abs 3 S 10 EStG.

 

Rn. 142

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Für die Angaben zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG hat die FinVerw ein Formular entwickelt (BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 126, 127; dazu Schmidt, NWB 33/2020, 2452), das den Steuererklärungen jeweils beizulegen ist.

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