Rn. 92

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Zu unterscheiden sind:

 

Die maximalen AK/HK je qm Wohnfläche

(§ 7b Abs 2 Nr 2 EStG) – sog Baukostenobergrenze

Die förderfähige Bemessungsgrundlage je qm Wohnfläche

(§ 7b Abs 3 EStG)
beträgt maximal einschließlich EUR 3 000 beträgt maximal einschließlich. EUR 2 000
 

Rn. 93

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Diesen betragsmäßigen Unterschied nennt der Gesetzgeber "Toleranzgrenze" und begründet ihn zweifach (BR-Drucks 470/18):

  • Härteausgleich bei Kostensteigerungen zB während der Bauphase
  • Berücksichtigung regionaler Unterschiede bei den Baupreisen durch die höhere Kappungsgrenze nach § 7b Abs 2 Nr 2 EStG.

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