Rn. 187

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Die rechtliche Nutzungsdauer spielt nur dann eine Rolle, wenn der Bestand des WG durch gesetzliche Bestimmungen oder vertragliche Vereinbarungen zeitlich begrenzt wird, zB bei Nutzungsrechten, Urheberrechten. Unbeachtlich ist aber, dass dem StPfl das WG nur deswegen zeitlich begrenzt zusteht, weil er es anschließend auf einen Dritten übertragen will.

 

Rn. 188

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Bei einem nicht zu einem BV gehörenden Pkw ist daher auf seine voraussichtliche technische und wirtschaftliche Lebensdauer abzustellen, auch wenn er möglicherweise vor Ablauf seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer veräußert (BFH BStBl II 1975, 478) oder zerstört (BFH BStBl II 1992, 1000) wird.

 

Rn. 189

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

 

Beispiele, bei denen die rechtliche Nutzungsdauer maßgeblich ist:

  • Ablösezahlungen für Berufsfußballspieler (BFH BStBl II 1992, 977)
  • Bauten auf fremdem Grund und Boden (BFH BStBl II 1979, 399; 1979, 507; aA wohl BFH BStBl II 2010, 670 für § 7 Abs 4 S 2 EStG)
  • Bierlieferungsrechte (BFH BStBl II 1969, 238, s Rn 100)
  • öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen
  • Vertreterrecht (immaterielle WG; zur Abschreibungsdauer s Rn 100).

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