Rn. 21

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Nachfolgende Übersicht zeigt wichtige steuerliche Abschreibungsvorschriften ("gewöhnliche" Absetzung, erhöhte Absetzung, Sonderabschreibung):

 
Vorschrift Qualifikation Inhalt
§ 7 Abs 1 EStG Gewöhnliche Abschreibung (linear) Regelt den Abschreibungsgrundsatz
§ 7 Abs 2 EStG Gewöhnliche Abschreibung (degressiv) Betrifft bewegliches AV (Anschaffung/Herstellung im Zeitraum 01.01.2020–31.12.2021, s Rn 33)
§ 7 Abs 4 EStG Gewöhnliche Abschreibung (linear für Gebäude) Regelt den Abschreibungsgrundsatz für Gebäude
§ 7 Abs 5 EStG Gewöhnliche Abschreibung (degressiv für Gebäude) Betrifft bestimmte Gebäude, insb Wohngebäude (ausgelaufen, s Rn 2c, 311)
§ 7 Abs 6 EStG Gewöhnliche Abschreibung Betrifft Bergbauunternehmen uÄ
§ 7b EStG Sonderabschreibung Betrifft Mietwohnungsneubau bei Bauantragstellung/Bauanzeige im Zeitraum 01.09.2018–31.12.2021
§ 7c EStG Sonderabschreibung Betrifft Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder im Zeitraum 01.01.2020–21.12.2031
§ 7d EStG Erhöhte Absetzung Betrifft WG, die dem Umweltschutz dienen, die vor dem 01.01.1991 angeschafft/hergestellt worden sind (aufgehoben1)
§ 7f EStG Sonderabschreibung Betrifft abnutzbares AV privater Krankenhäuser, das vor dem 01.01.1996 bestellt/hergestellt worden ist (aufgehoben1)
§ 7g Abs 57 EStG Sonderabschreibung Betrifft neue bewegliches AV unter weiteren bestimmten Voraussetzungen
§ 7h EStG Erhöhte Absetzung Betrifft Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
§ 7i EStG Erhöhte Absetzung Betrifft Baudenkmale
§ 7k EStG Erhöhte Absetzung Betrifft Wohnungen mit Sozialbindung – aufgehoben mit Wirkung ab 01.01.20152)
§ 81 EStDV Sonderabschreibung Betrifft bestimmte WG des AV im Kohle- und Erzbergbau, die idR vor dem 01.01.1991 angeschafft/hergestellt worden sind1
§ 82f EStDV Sonderabschreibung Betrifft Handelsschiffe, Schiffe, die der Seefischerei dienen, Luftfahrzeuge, falls Anschaffung/Herstellung vor dem 01.01.1999 und Abschluss Kaufvertrag/Bauvertrag vor dem 25.04.1996

1 Auf eine Kommentierung der Vorschrift wird daher aus Aktualitätsgründen verzichtet

2 Art 5 Nr 5, 16 Abs 2 des G zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, BGBl I 2014, 2417

 

Rn. 22

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Daraus ergibt sich die weitere Frage, welche dieser Abschreibungsvorschriften zwingend sind, und welche der StPfl wählen kann:

 
Vorschrift Pflichtvorschrift Wahlrecht
§ 7 Abs 1 EStG X  
§ 7 Abs 2 EStG (soweit zeitlich anwendbar, s Rn 2c, 33, 277ff)   X
§ 7 Abs 4 EStG X  
§ 7 Abs 5 EStG (soweit zeitlich anwendbar, s Rn 2c)   X
§ 7 Abs 6 EStG X  
§§ 7b, 7c, 7d, 7f, 7g, 7h, 7i, 7k EStG, §§ 81, 82f EStDV (soweit zeitlich anwendbar, s Rn 21)   X

Zum Wegfall der sog umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG s Rn 8b.

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