Rn. 224

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Die FinVerw hat ein Näherungsverfahren zur Ermittlung der anzurechnenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt. Seine jüngste Fassung stammt aus dem Jahre 2007 (BMF vom 15.03.2007, BStBl I 2007, 290). Sein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass nicht für jeden Versorgungsanwärter der exakte Stand seiner Anwartschaft auf die gesetzliche Rente am Bilanzstichtag ermittelt werden muss. Vielmehr ist es zulässig, die Höhe der gesetzlichen Rentenanwartschaft aus dem modifizierten Stichtagseinkommen des Versorgungsanwärters abzuleiten. Hinsichtlich der Einzelheiten dieses Verfahrens sei auf Stöckler/Karst, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, 2. Teil Rz 1016ff (Lfg 35) und Höfer/Veit/Verhuven, BetrAVG Bd II Kap 3 Rz 18ff (Januar 2023) verwiesen.

Die so ermittelten Anwartschaften auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung kürzen bei Gesamtversorgungszusagen und Zusagen mit Limitierungsklauseln die Gesamtleistung. Nur die nach der Anrechnung der gesetzlichen Rente verbleibende Betriebsrente ist nach den Regeln des § 6a EStG zu bewerten (R 6a Abs 14 EStR 2012).

 

Rn. 225–227

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

vorläufig frei

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