Rn. 102

Stand: EL 171 – ET: 02/2024

Zu den Mitwirkungspflichten der Beteiligten vgl V 7.1 DA-KG 2023, zur Mitwirkungspflicht anderer Personen als der Beteiligten vgl V 7.3 DA-KG 2023; Sonderregelungen bzgl der Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder enthält § 68 EStG, V 7.2 DA-KG 2023.

Nach § 93 Abs 1 S 1 AO haben die Beteiligten alle für die Feststellung des Sachverhalts erheblichen Auskünfte zu erteilen, V 7.1.2 DA-KG 2023. Dazu zählt auch die Pflicht zur Vorlage von Urkunden (§ 97 Abs 2 AO), V 7.1.3 DA-KG 2023. Nach V 6.2 Abs 2 S 1 DA-KG 2023 kann die Familienkasse vom Berechtigten grundsätzlich verlangen, dass dieser für Urkunden, Dokumente oder sonstige Unterlagen, die für die Festsetzung des Kindergeldes erforderlich sind, unverzüglich eine Übersetzung vorlegt. Nach V 6.2 Abs 2 S 2 DA-KG 2023 kann eine Übersetzung in Fällen der Verordnung (EG) Nr 883/2004 nicht verlangt werden.

Zur Pflicht zur Mitteilung von Änderungen in den Verhältnissen vgl V 7.1.4 DA-KG 2023, zu den Folgen fehlender Mitwirkung vgl V 7.4 DA-KG 2023.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge