Rn. 140

Stand: EL 133 – ET: 01/2019

Von Gesetzes wegen nicht vorgesehen, nichtsdestoweniger von großer praktischer Bedeutung ist die retrograde Ermittlung der AK vom Verkaufspreis. Bei Handelswaren mit Inventuraufnahme zum Verkaufspreis werden die AK global um die anzunehmende Handelsspanne gekürzt.

 

Rn. 141

Stand: EL 133 – ET: 01/2019

Werden fertige oder unfertige Erzeugnisse retrograd mit Abschlägen vom Verkaufspreis bewertet, sind außer den noch anfallenden HK auch alle bis zum Verkauf im Betrieb anfallenden Kosten in den Abschlag einzubeziehen. Hierzu gehören Verpackungskosten, Ausgangsfrachten, Einzelkosten des Vertriebs, allg Vertriebskosten, nicht aktivierungsfähige bzw nicht aktivierungspflichtige allg Verwaltungskosten sowie Erlösschmälerungen. Im Grundsatz sind in den Abschlag alle Kostenelemente sowie der kalkulierte Gewinnaufschlag so einzubeziehen, dass die aktivierten Erzeugnisse dem Wert entsprechen, der vom Unternehmen zu aktivieren ist oder in Ausübung von Wahlrechten aktiviert werden kann (vgl R 6.3 Abs 3 EStR 2012).

 

Rn. 142

Stand: EL 133 – ET: 01/2019

Ergibt sich für die Erzeugnisse oder die Erzeugnisgruppe beim Verkauf voraussichtlich ein Verlust, ist auch iRd retrograden Bewertung durch Erhöhung eines Abschlags eine verlustfreie Bewertung vorzunehmen. Nur so kann der Teilwertansatz – soweit er voraussichtlich aufgrund einer dauernden Wertminderung beruht – zum Ansatz kommen.

 

Rn. 143

Stand: EL 133 – ET: 01/2019

vorläufig frei

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